Argumentarium

Erhalt der Bodenhoheit

Illnau-Effretikon muss die Kontrolle über die Bodennutzung behalten, um die Gestaltung der Stadt aktiv beeinflussen zu können. Bei einem Verkauf geht dieser Einfluss verloren (wie beim Monopoly: Es gewinnt, wer Land und Gebäude besitzt).

Eine aktive Entwicklung der Stadt dank eigenem Land

Ohne Land ist die Stadt auf fremde Investoren und deren Goodwill angewiesen. Da diese meist einen maximalen Profit anstreben, werden Durchschnittsverdienende aus der Stadt gedrängt. Mit eigenem Land kann Illnau-Effretikon die Entwicklung der Stadt hingegen selber bestimmen und eine gesunde Durchmischung anstreben, die sich positiv auf das Vereinsleben, die Verbundenheit mit der Gemeinde und somit auf das soziale Klima der Stadt auswirkt. Die Stadt gestaltet ihre Zukunft so aktiv mit.

Optionen für spätere Verwendungszwecke bleiben erhalten

Mit eigenen Landreserven kann Illnau-Effretikon zeitnah auf Entwicklungen reagieren und beispielsweise Raum für Schulen, Wohnungen, Gewerbe und andere Aufgaben zur Verfügung stellen. Überbaute Grundstücke mit Baurechtsvertrag bleiben zudem nach Ablauf des Baurechtsvertrages im Besitz der Stadt. Die Stadt kann dann neu darüber entscheiden, wofür das Land verwendet werden soll.

Langfristige Einnahmequellen sichern die städtischen Finanzen

Die Vergabe von Boden im Baurecht soll nach wie vor erlaubt sein: Sie generiert stabile, langfristige Einnahmen durch Baurechtszinsen, die über die Jahre hinweg höher sind als der einmalige Erlös aus einem Verkauf an einen Investor. Diese wiederkehrenden Einnahmen entlasten nachhaltig Jahr für Jahr die städtischen Finanzen, während einmalige Verkäufe schnell und unwiederbringlich verpuffen.

Nachhaltige Wohnungspolitik belebt die Gemeinde

Die Abgabe von Land im Baurecht ermöglicht den Bau von bezahlbarem Wohnraum, da mit Baugenossenschaften zusammen gearbeitet werden kann. Dadurch wird eine Durchmischung der Bevölkerung erreicht. Es ist wichtig, dass auch Personen mit durchschnittlichem Einkommen in Illnau-Effretikon wohnen können, da sie die Träger:innen des Vereinslebens, der Feuerwehr und somit des sozialen Zusammenhaltes sind.

Ausnahmen sorgen für den nötigen Spielraum

In bestimmten Fällen ist ein Grundstücksverkauf nach wie vor möglich. Dies sorgt für den nötigen Spielraum, sollte ein Verkauf an den Kanton oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft notwendig sein. Ebenfalls möglich ist ein Abtausch von Grundstücken. Dies ermöglicht es der Gemeinde, an einem für sie günstigeren Standort ein benötigtes Gebäude zu errichten, ohne den Boden erst teuer erwerben zu müssen.

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